Brandschutztüren

Digitales Prüfbuch für Brandschutztüren

Feuer- und Rauchschutztüren erfüllen ihre Aufgabe nur, wenn sie im Ernstfall zuverlässig schließen. Regelmäßige Kontrollen und Wartungen sind deshalb Pflicht – und müssen lückenlos dokumentiert werden. PrüfBase bündelt Brandschutztüren, Feststellanlagen und alle Prüfnachweise in einem digitalen Prüfbuch.

Prüfpflichten bei Brandschutztüren

Brandschutztüren sind Teil des baulichen Brandschutzes. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus Baurecht, Zulassung bzw. Leistungserklärung, Herstellerangaben und gegebenenfalls behördlichen Auflagen.

Regelmäßige Funktionsprüfung

Selbstschließung, Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen, Schlösser, Bänder und Dichtungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Üblich ist eine Wartung mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft.

Feststellanlagen

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen und lösen im Brandfall aus. In Deutschland verlangt die DIN 14677 eine regelmäßige Funktionskontrolle durch den Betreiber (mindestens monatlich) und eine jährliche Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft.

Keine Veränderungen ohne Nachweis

Nachträgliche Änderungen – etwa andere Beschläge oder Türschließer – können die Zulassung gefährden. Jede Maßnahme sollte mit verwendeten Teilen dokumentiert werden.

Eigenkontrolle und Nachweis

Betreiber, Brandschutzbeauftragte und Facility Manager müssen gegenüber Behörden, Sachverständigen und Versicherungen jederzeit nachweisen können, dass die Türen funktionsfähig sind.

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften, behördlichen Auflagen und Herstellerangaben.

Was ins Prüfbuch einer Brandschutztür gehört

  • Feuerwiderstandsklasse, Hersteller, Zulassung bzw. Leistungserklärung
  • Standort im Gebäude und Brandabschnitt
  • Prüfung von Selbstschließung, Schließfolgeregler, Dichtungen und Beschlägen
  • Funktion der Feststellanlage inklusive Auslösung
  • Mängel mit Fotos, Bewertung und Frist zur Behebung
  • Durchgeführte Reparaturen und verbaute Ersatzteile
  • Datum, Prüfer und nächster Prüftermin

So hilft PrüfBase

Brandschutztüren digital prüfen mit PrüfBase

Alle Türen eines Objekts

Brandschutztüren werden pro Standort, Gebäude und Brandabschnitt angelegt. So behalten Sie auch bei hunderten Türen den Überblick.

Strukturierte Schadensaufnahme

Mängel werden vor Ort mit Foto und Kategorie erfasst und können direkt in einen Reparaturauftrag oder ein Angebot übergehen.

Eigenkontrolle für Filialen

Monatliche Sichtkontrollen können vom Betreiber selbst erfasst werden – die jährliche Fachprüfung läuft über den Servicepartner im selben System.

Nachweise auf Knopfdruck

Prüfberichte aller Türen eines Objekts als PDF exportieren – für Behörde, Sachverständigen oder Versicherung.

Häufige Fragen zu Brandschutztüren

Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?

Üblich ist eine Wartung mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft; maßgeblich sind Zulassung, Herstellerangaben und behördliche Auflagen. Feststellanlagen benötigen zusätzlich eine regelmäßige Funktionskontrolle durch den Betreiber.

Wer darf Brandschutztüren prüfen?

Die Wartung erfolgt durch fachkundige Personen bzw. Fachfirmen, die mit dem jeweiligen Türsystem vertraut sind. Einfache Sichtkontrollen kann der Betreiber nach Einweisung selbst durchführen und in PrüfBase dokumentieren.

Kann PrüfBase Brandschutztüren mehrerer Kunden verwalten?

Ja. PrüfBase ist mandantenfähig: Servicebetriebe verwalten die Anlagen all ihrer Kunden, filtern nach Region oder Niederlassung und planen die Prüfungen über die Kapazitätenplanung.